AU-PAIR in Österreich
Seit dem EU-Beitritt der Slowakischen Republik am 01. Mai 2004 genießen slowakische Staatsangehörige Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit in Österreich. Daher müssen slowakische Au-Pair-Kräfte keinen Aufenthaltstitel mehr beantragen. Zur Aufnahme eines Au-Pair-Verhältnisses ist jedoch auch weiterhin eine Anzeigebestätigung des AMS-Service erforderlich.
Für Nicht-EWR-Bürger mit Wohnsitz in der Slowakei gilt wie folgt:
Seit 1.4.2001 ist der Personenkreis der "AU-PAIR-Kräfte" aus dem Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen.
Damit können
° Ausländer beiderlei Geschlechts
° im Alter zwischen 18 und 28 Jahren
° innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren
° zweimal für je ein halbes Jahr
als Au-Pair in Österreich arbeiten, sofern
1. vom regional zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) eine Anzeigebestätigung ausgestellt und
2. von der nach dem Wohnsitz zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch eine österreichische Behörde:
° Vorlage eines ausgefüllten und unterfertigten Formulars "Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels"
° Vorlage eines gültigen Reisepasses
° Vorlage einer gültigen Anzeigebestätigung des zuständigen AMS und des Au-Pair-Vertrages
° Gebühr von Euro 80.-- bei Antragstellung an der Botschaft
° Kopie der Geburtsurkunde
° Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Eine Verlängerung der Anzeigebestätigung (wieder für maximal 6 Monate) ist vom AMS in Österreich zu erteilen.
Die Anzeigebestätigung des AMS berechtigt zwar zum Antritt des Au-Pair-Verhältnisses, nicht aber zum rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich. Die Aufenthaltserlaubnis muss von der Au-Pair-Kraft selbst beantragt werden.
Die für die Ausstellung der Anzeigebestätigung notwendigen Unterlagen (wie z.B. Anzeige an das AMS, Au-Pair-Vertrag) können bei jeder Geschäftsstelle des AMS erfragt werden.
Vermittler ohne Sitz in Österreich oder in der EU sind nicht berechtigt Au-Pair-Kräfte nach Österreich zu vermitteln.
|