Österreichische Botschaft Pressburg
Rakúske ve¾vyslanectvo Bratislava
Aussendung der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung
des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten:
Wien, 9. Juli 2008
Vorgezogene
Nationalratswahlen
wichtige
Schritte für AuslandsösterreicherInnen
Voraussichtlich am 28. September 2008 finden
vorzeitige Wahlen zum österreichischen Nationalrat statt. Dabei kommt zum ersten Mal das novellierte
Auslands(österreicherInnen)-Wahlrecht zur Anwendung. Jene AuslandsösterreicherInnen, die an dieser
Wahl teilnehmen wollen, sollten rechtzeitig, dh sehr rasch, die dafür
nötigen Schritte unternehmen.
Die Wahlrechtsänderungen betreffen in Bezug
auf die kommende Wahl insbesondere Folgendes:
Um als AuslandsösterreicherIn an der
kommenden Nationalratswahl gültig teilnehmen zu können, sind folgende Tatsachen bzw. Schritte
nötig:
1)
(aufrechte) Eintragung in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde;
2)
Beantragung einer Wahlkarte;
3)
Stimmabgabe vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich - ist aber bereits ab Erhalt der Wahlkarte möglich;
4)
vollständiges Ausfüllen der
Wahlkarte;
5)
Rücksendung der Wahlkarte
an die darauf aufgedruckte Adresse in Österreich (Kosten trägt AbsenderIn);
6)
Einlangen dieser Wahlkarte
spätestens am achten Tag nach dem Wahltag - voraussichtlich am Montag, 6.
Oktober 2008 - um 14.00 Uhr beim Adressaten (zuständige Bezirkswahlbehörde in Österreich).
Es wird Ihnen als
AuslandsösterreicherIn daher empfohlen, falls Sie an der kommenden Nationalratswahl teilnehmen wollen, RASCHESTMÖGLICH:
A
zu überprüfen, ob Sie (weiterhin) in der
Wählerevidenz Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich eingetragen sind - bei Zweifeln DIREKT bei DIESER Gemeinde rückfragen -:
WENN eine Eintragung NICHT (mehr) vorliegt,
rasch eine (Wieder-)Eintragung zu beantragen;
SOWIE
B
zu überprüfen, ob Sie bereits mit Ihrem
Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz (oder später) eine automatische
Zusendung der Wahlkarte an Ihre mitgeteilte Wohnadresse beantragt haben -
FALLS JA, weiters zu überprüfen, ob
DIESE Adresse Ihre jetzt gültige ist (im gegenteiligen Fall Ihre jetzt
gültige Ihrer Wählerevidenzgemeinde dringend mitteilen!).
FALLS NEIN - dh falls Sie keinen Antrag auf
automatische Zusendung der Wahlkarte gestellt haben -, eine Wahlkarte zu beantragen.
ACHTUNG:
Unmittelbar nach dem Wahlakt, der sofort nach Erhalt der Wahlkarte
durchgeführt werden kann, sollte die Wahlkarte direkt an die darauf angegebene
Adresse der zuständigen Bezirkswahlbehörde in Österreich abgeschickt werden -
bei längeren Postwegen am besten mit Schnellpostdiensten (z.B. DHL, UPS, EMS
o.ä.).
Die Wahlkarte muss spätestens am achten Tag
nach dem Wahltag - voraussichtlich am Montag, 6. Oktober 2008 - um 14.00 Uhr
dort einlangen - sonst wird Ihre Stimme nicht berücksichtigt!
Umfassende Informationen samt aller Formulare
finden Sie auf der Wahlinformationswebsite des
Außenministeriums: www.wahlinfo.aussenministerium.at.
Für weitere Fragen steht Ihnen die zuständige österreichische
Vertretungsbehörde im Ausland - Botschaft,
Berufsgeneralkonsulat - gerne zu Verfügung.
Mit meinen herzlichen Sommer-Grüßen aus Wien
Ihr
T. M. Buchsbaum m.p.
Leiter der
AuslandsösterreicherInnen-Abteilung
GZ. BMeiA-AT.4.15.13/0042-IV.3/2008